Einlass und Kontrolle
Je nach Veranstalter*in und Veranstaltung ist der Einlass ab 18 oder ab 16 Jahren erlaubt. Der Eintrittspreis variiert.
Anfragen für den Zutritt ab 16 Jahren sind über [Kontakt] oder Instagram-Direktnachricht zu stellen.
Personen unter 16 Jahren haben keinen Zutritt.
Unser Personal, sowohl für den Eintritt als auch für den Verkauf von Getränken, ist berechtigt, Euren Bildausweis zu kontrollieren.
Der Einlass kann verwehrt werden, falls die Person in negativer Art und Weise auffällig wird und einen erhöhten Risikofaktor für den Geschäftsbetrieb und die Gäste darstellt. Dazu können bspw. unter anderem folgende Personen zählen:
→ Stark angetrunkene/alkoholisierte Personen
→ Personen, die unter Drogeneinfluss stehen
→ Personen, die durch aggressives Verhalten auffallen
→ Personen, die bereits Hausverbot haben
Mitbringen von Speisen, Getränken, Gegenständen
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen oder Gegenständen (z.B. Deo, Parfümflasche, Haarspray, Marker, Filzstifte usw.) die die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen könnten, ist verboten. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr im Club ist nicht gestattet.
Der Verkauf bzw. das Mitführen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist in und vor unseren Geschäftsräumen verboten.
Zu diesem Zweck behalten wir uns eine Taschenkontrolle vor.
Garderobe
Für jede Jacke oder jeden Mantel, der an der Garderobe abgegeben wird, berechnen wir 2 €. Nur mit der dafür erhaltenen Garderobenmarke wird das Kleidungsstück wieder ausgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke werden 2 € nachberechnet. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen. Persönliche Wertgegenstände sind eigenverantwortlich vor Dritten zu sichern. Für Verlust und/oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Wir führen aber mit viel Aufwand eine Fundgrube, bei der gefundene Gegenstände/Wertsachen/Textilien abgeholt werden können.
Anfragen an die Fundgrube bitte über [Kontakt].
Rauchen
Seit dem 01. August 2007 gilt in Deutschland in Gaststätten, Diskotheken und öffentlichen Einrichtungen aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes ein Rauchverbot. Das Rauchen im Innenhof ist gestattet. Zigaretten sind im Aschenbecher zu entsorgen.
Bei Missachtung des Rauchverbotes muss mit einem Hausverweis durch unser Sicherheitspersonal gerechnet werden.
Toleranz und Offenheit
Toleranz und Offenheit sind Leitplanken der Mobilat.
Alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, sexueller Orientierung, Religion etc. sind willkommen. Diskriminierung, Rassismus, Homophobie, Misogynie, Ableismus, Transfeindlichkeit und anderweitige Ausgrenzungen von Personen(gruppen) werden hier nicht akzeptiert. Grenzüberschreitende und diskriminierende Sprache und Kommentare, Handgreiflichkeiten, Übergriffe und Belästigungen werden nicht toleriert.
Unser Sicherheitspersonal ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Gäste zum Verlassen aufzufordern. Dieser Aufforderung ist Folge zu leisten, da sonst die Polizei gerufen wird.
Umgang miteinander
Es gibt immer mal Missverständnisse, manchmal ist man auch einfach anderer Meinung. Klärt das, oder klärt es nicht, aber bleibt anständig miteinander. Die Gäste verpflichten sich, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Sie haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Personen, die versuchen den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Abendveranstaltungen zu stören, andere Gäste oder Angehörige des Personals zu belästigen, bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem Falle mit Hausverbot belegt und können mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs bzw. Körperverletzung rechnen.
Gewaltbereitschaft
Gewalt gehört nicht in unsere Location! Wer als Einzelne*r oder als Teil einer Gruppe „negativ“ auffällt, muss mit einem Hausverweis, Hausverbot oder strafrechtlichen Folgen rechnen. Zu diesem Zweck beschäftigen wir Sicherheitspersonal. Dies dient der Sicherheit unserer Gäste und unserer Räumlichkeiten. Der Sicherheitsdienst ist nicht verpflichtet, seine Entscheidungen zu begründen. Bitte vermeidet daher jegliche Diskussionen und akzeptiert deren Wort.
Sorgfalt
Die Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und Geräte sind mit der gebührenden Sorgfalt zu behandeln. Schäden, die durch Besucher*innen fahrlässig oder mutwillig verursacht werden, werden dem Verursachenden in Rechnung gestellt. Gäste, die mutwillig Einrichtungs- bzw. Dekorationsgegenstände zerstören oder beschädigen, haften für den entstandenen Schaden und werden mit Hausverbot belegt. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns das Recht einer Anzeige wegen Sachbeschädigung vor.
Videoüberwachung
Das Mobilat behält sich vor, einzelne Bereiche und Orte Video zu überwachen.
Sicherheit
Im Brandfall und bei anderen Notfällen ist den Weisungen des Personals Folge zu leisten.
Hausrecht
Als letzte Instanz entscheidet das Hausrecht. Den Anweisungen des Personals, insbesondere der Geschäftsleitung und des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Wir danken für Euer Verständnis und wünschen Euch einen angenehmen Aufenthalt!